Die Definition eines jeden Calls besteht aus acht Teilen.

1. Name des Calls. So ist der Call im Programm gelistet. Gewöhnlich wird dieser Call auch so gecallt.

2. Startformation. Ausser wenn es den Rahmen sprengt werden alle üblichen Startformationen aufgezählt. In seltenen Fällen zeigt das Wort „only“ an, dass nur diese aufgezählten Startformationen für diese Figur gelten. Andere dürfen nicht verwendet werden. Jede aufgezählte Formation wird im Anhang „Formationen“ definiert. Zusätzliches dazu steht im Anhang „Zusätzliche Informationen: Startformationen“.

3. Kommandobeispiele. Viele der üblichen Phrasen diesen Call zu callen werden aufgezählt. Die einfachste oder häufigste Variante wird zuerst genannt. Einige dieser Beispiele enthalten Patter und/oder Hilfswörter. Siehe auch „Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Wörter“.

4. Tanzaktion. Diese Beschreibung definiert, wie dieser Call ausgeführt wird; in Umgangssprache, mit Hilfe anderer Calls oder einer Kombination aus beidem. Komplexe Figuren werden sequentiell, das heisst Teil für Teil beschrieben. Die Beschreibungen sind so verfasst, dass sie für alle aufgezählten Anfangsformationen gelten. Sie versuchen in Worten das Wesen der Figur zu erfassen. Siehe auch „Anhang B: Beschreibende Terminologie“ und „Zusätzliche Informationen: Tanzaktion: Definitorische Präzision“.

5. Schlussformation. Diese Schlussformationen werden angegeben, so dass der Leser sein Verständnis der Figur überprüfen kann. Jede aufgeführte Formation wird im Anhang „Formationen“ definiert.

6. Timing. Beim Tanzen der Figuren sollte jeder Tänzer für jeden Taktschlag der Musik einen Schritt ausführen. Die Anzahl der Schritte oder Taktschläge, wie sie vom Timing Committee ermittelt wurden, ist für jeden Call angegeben. Siehe auch Anhang „Zusätzliche Informationen: Zeitvorgaben“.

7. Styling. Empfehlungen zur Ausführung der Figur, mit Angaben zu Arm- und Handhaltung und dem Spiel mit dem Rock werden hier gegeben. Im Anhang „Zusätzliche Angaben: Stilistische Ausführungshinweise“ sind dazu weitere Informationen und Definitionen.

8. Bemerkungen. Wichtige Informationen, Klarstellungen, Ausnahmen und Gepflogenheiten stehen in diesem Abschnitt.